Praxis für Psychotherapie Dr. Holzapfel


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DGVT/zur Honorarsituation

Berufspolitik

Rosa Beilage 1/2010

Zur Honorarsituation der Niedergelassenen
Montag, 15. März 2010

Mal wieder: Traditionsrezepte der vielen Köche unserer Kantinenversorgung

Liebe Niedergelassene, es gibt Neues aus der Bewertungsausschuss-Küche, alles aber ganz in der Tradition des dort lang bewährten Grundrezepts: (be)reinigen, weichkochen, portionieren und immer ein bisschen für den Nachschlag zurückbehalten. Es wird wohl an den Kantinentischen der zu versorgenden Versorger, nach dem üblichen Gemeckere, weiter halbwegs gesättigte Ruhe herrschen.

Extrawürste führen in Kantinen immer zu Durcheinander, so ist’s auch in der KV (kassenärztliche Kantinenversorgung) mit den Selektivverträgen. Da die Krankenkassen dafür nicht mehr ausgeben wollen, muss erst mal die Gesamtvergütung bereinigt werden. Es ist also weniger im Topf wegen der Extrawürste, es müssen ja weniger davon satt werden. Denn wer schon mal hatte, darf auch nicht mehr so viel wollen. Wieso auch sollte man Anderen ihre Extrawurst zahlen? Also müssten selektiv die Regelleistungsvolumina (RLV, Fallzahl * Fallwert) der Selektivverträgler gekürzt werden. Andernfalls würden alle an die Extrawürste ran wollen, und so viele sind nicht da. Den Krankenkassen wäre das gar nicht so unrecht, der KBV aber sehr wohl. Der Kompromiss der beiden Köche lautet: „Der Fallwert im Regelleistungsvolumen (RLV) der betroffenen (sind wir nicht!) Facharztgruppe darf um nicht mehr als 2,5 Prozent sinken“. Für die Pilotphase der Integrierten Versorgung musste die Gemeinschaft aller Facharztgruppen übrigens 1 % der Gesamtvergütung opfern, nur mal so zum Vergleich. Für den Chefkoch der KBV, Dr. Köhler, war dieser Kompromiss nötig, da ein „Chaos verhindert“ werden musste, im Hinblick auf die Schiedsamtsverfahren in Baden-Württemberg und Bayern. Da, wo die Würste schon immer dicker waren, drohte die Schlacht ums kalte Büffet wohl so heiß zu werden, dass die KBV Angst hatte, es könnte was anbrennen. 2,5 % Löschwasser sollten nun wohl reichen.

Nun zu den hausgemachten Problem-Würsten der KV. Auch die zunehmende Abrechnung der sog. ‚freien Leistungen’ (nicht IgeL, sondern: Akupunktur, dringende Hausbesuche, Hautkrebsscreening, verbale Intervention, Sonografie, psychosomatische Grundversorgung etc.) durch findige ÄrztInnen droht den RLV-Eintopf immer schaler zu machen (RLV = Vorjahrs-Fallzahl * Fallwert). Hier will die KBV ab 1.4. 2010 Mengensteuerung betreiben. Die genehmigungspflichtige Richtlinienpsychotherapie wird im Vorwegabzug bleiben, denn da kann keiner was dran abknapsen, sie ist in Menge wie Wert auch innerhalb der Zeitkapazitätsgrenze weiterhin am altbekannten Bundessozialgerichts(BSG)-Urteil vertäut (unser Maximum darf nicht unter den Durchschnitt der Fachärzte fallen). Aber schon die genehmigungspflichtige Psychotherapie der Hausärzte und unspezifischen Fachärzte wird wohl in „qualitätsgebundenen Zusatzvolumen“ (QZV) eingesperrt werden. Wie gewonnen, so zerronnen, könnte es bei den Nebenbei-PsychotherapeutInnen schon ab 1.4. 2009, nach Auswertung der ersten beiden 2009er Quartale wieder heißen. Ab diesem Zeitpunkt werden die KVen nach den Vorwegabzügen zuerst die RLVs und dann erst diese QZVs (ex-freie Leistungen), bedienen. In einer solchen Warteschlange stehen wir mit unseren nichtgenehmigungspflichtigen Leistungen dann aber vielleicht auch, wohl auf der Grundlage unserer 2008er Abrechnungen. ‚Vielleicht’ muss es heißen, weil derzeit keiner weiß, ob das aktuell individuell mögliche freie Verschieben zwischen den 27.090 Richtlinienminuten und den ca. 3000 KV- u. Arztgruppen-spezifischen genehmigungsfreien Minuten dann noch erlaubt sein wird. Wer über die Zeit- bzw. Volumen-Grenzen hinaus leistet, für den wird Schmalhans Küchenmeister, man wird dafür stark abgestaffeltes Honorar bekommen. KollegInnen in Ländern mit Konvergenzregelungen wissen schon jetzt, wie versalzen diese Suppe schmecken kann.

Der ganz große Topf, die Gesamtvergütung, kann sich nun ‚morbiditätsbedingt’ ändern (früher war er an der Grundlohnsumme, d.h. dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt der Versicherten, orientiert). Das Institut des Bewertungsausschusses berechnet das jährlich, diesmal bescherte es allen KV-Kantinengästen eine Mengenausweitung von 1,6616 %. Die Krankenkassen lehnten die Herausnahme der Richtlinienpsychotherapie aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung übrigens ab. Auch unser vorweg abgezogenes Richtlinienpsychotherapie-Töpflein füllt sich 2010 immerhin um 40 Millionen, allerdings hauptsächlich in Konsequenz neuer gesetzlicher Regelungen: für die Folgen der Einführung einer 20 % KJP-Quote, der Herabsetzung der Ärztequote von 40 auf 25 % und daraus resultierender Neubesetzung bislang nicht genutzter Kassensitze durch PP sowie für die mögliche Mengenausweitung infolge nun hälftig geteilter, vorher nicht voll genutzter Sitze. Die 40 Mio. werden mit der Auflage verbunden, die reale Entwicklung der psychotherapeutischen Versorgung auszuwerten (wohl in Gedenken der 10 % KJP-Hürde...).

Zu erwähnen ist natürlich noch die allgemeine Erhöhung des Orientierungspunkt­wertes (OPW) um 0,0047 Cent, zur Korrektur von Fehlschätzungen. Diese 0,134 %ige Erhöhung auf 3,5048 Cent macht für unsere genehmigungspflichtigen Leistungen 2010 bundesweit ca. 1,3 Mio. €, jeweils 11 Cent pro Sitzung mehr. Die KBV hatte diesmal zur schrittweisen Angleichung an den EBM (mit einem Kalkula­tionspunktwert von 5,11 Cent) eine 5 %ige Steigerung gefordert, die GKV hingegen eine 6 %ige Senkung, aufgrund der Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven.

2011 droht uns dank der GKV-Spitzenköche dann aber eher Abschlag statt Nachschlag! Als Kantinengänger hatten wir schon lange gelernt, keine großen Ansprüche zu stellen, da wir ja trotz vieler hungriger Mäuler im Grunde in überversorgten Gebieten zu leben scheinen. Regionale Abschläge bei Überversorgung heißen die Zauberwörter, die nun eine KBV-Krankenkassen-Arbeitsgruppe einpflegen soll. Für alle bis Ende 2011 Niedergelassenen soll es Übergangsregelungen geben, aber Neuzulassungen danach soll der Abschlag treffen (wieder gedenken wir der 10 % KJP-Hürde). Eventuell hilft hier ja wieder das alte BSG-Urteil, auch gegen jetzt schon aktive Unruhestifter, wie die Berliner KV.

Ich weiß, das alles war jetzt keine leichte Kost, hoffentlich aber dennoch gut verdaulich!

Jürgen Friedrich, neuer Sprecher der DGVT-Niedergelassenen-Gruppe



Quelle: Rosa Beilage zur VPP 1/2010 -

hier mit Genehmigung des Autors

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