Praxis für Psychotherapie Dr. Holzapfel


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Freie Liste 05/10

Berufspolitik

Freie Liste
unabhängig, Verbände-Verfahrensübergreifend
Psychotherapeutenvertretung@t-online.de
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Informationsbrief 15.05.2010

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

1. Die AOK-BW hat die psychotherapeutische Versorgung als
§ 73 c Vertrag im Staatsanzeiger ausgeschrieben

wir bewerten dies als Folge unserer Vertragsbemühungen. Ist die Freie Liste
mit MEDI in den folgenden Vertragsverhandlungen erfolgreich, bedeudet dies:
- PsychotherapeutInnen werden künftig angemessen honoriert.
- Kein Bangen mehr, was die Abrechnung bringt. Keine Konvergenz, keine der
neuen Quotierungen mehr. Keine Routine KV-Widersprüche mehr, sondern
planbare Praxiseinkommen. Jede! Leistung wird zum festen Betrag bezahlt.
- Die Probatorik wird wesentlich höher honoriert, nie wieder unterhalb der
genehmigten Psychotherapie.
- es wird Leistungs- und Befugniserweiterungen für PsychotherapeutInnen
geben. z.B. Befähigung zur KH-Einweisung, Einbezug der Neuropsych., der
Hypnose. Die FL hat neben dem Konzept die Überzeugungsarbeit geleistet.
- Die psychotherapeutische Versorgung für Patienten wird durch den Einbezug
der akuten Psychotherapie und anderer Verbesserungen deutlich verbessert.
- Sie können das, wofür Sie sich ausgebildet haben (Erstversorgung,
niederfrequente Langzeittherapie, Spezialisierungen), ohne wirtschaftliche
Sanktionen besser ausüben.
- das Gutachterverfahren fällt weg
- die Praxen erhalten das zweite Standbein. Sie können künftig wählen, in
welchem Abrechnungssystem (KV-Kollektivvertrag oder neue Versorgungs-
form) sie ihre Leistungen erbringen. Sie können in beiden Systemen
abrechnen und so wählen, wie es für Sie und Klienten besser ist.
d.h. Es wird Praxen geben, welche nur Leistungen nach 73c mit der AOK
erbringen. Dann welche, die einen Teil ihrer AOK-Leistungen in beiden
Systemen erbringen und welche, die weiterhin nur in der KVBW abrechnen.
- Die KVBW wird sich künftig anstrengen müssen, um die Psychotherapeuten
nicht zu verärgern, weil diese nun eine Wahlmöglichkeit bekommen. Solche
Unverschämtheiten wie die Konvergenz oder die Übernahme des Basistarifes
sind nicht mehr durchsetzbar. Zeigt sich Umdenken nun im KV-Wahlkampf?
- Es entsteht Druck auf andere Kassen Psychotherapeuten einzubeziehen.
Die entscheidende Vorraussetzung fürs Ziel ist erreicht. Wir sind sehr zuversichtlich.
Alle Facharztgruppen drängen auf 73c-Verträge und bieten ihre Konzepte an. Die
Psychotherapeuten ist eine der ersten Fachgruppen, welche einen solchen erhalten.
Dies zeigt die berufspolitische Effektivität der Freie Liste unmißverständlich auf.
Unser Vertragskonzept erweitert die Richtlinienpsychotherapie deutlich.Wir haben einige Kassen überzeugt, daß unsere Berufsgruppe wesentliches zur
Verbessserung der Versorgung ihrer Versicherten beitragen kann. Die
psychotherapeutische Versorgung soll nun doch schneller als erwartet vertragsmäßig
gefördert werden. Auf dieses Ergebnis sind wir stolz.

Wie es weitergeht:
- die Freie Liste hat den MEDI-Verbund gebeten sich um diese
Vertragsausschreibung zu bewerben und ihre tatkräftige Unterstützung zugesagt.
Ein solches Projekt erfordert verhandlungsstarke, kompetente Partner.
V.a. in Nord-Württ. ist ein sehr großer Teil der Psychotherapeuten MEDI-Mitglied.
Natürlich können auch Nicht-Mitglieder einem solchen Vertrag beitreten. Viele
Wähler der Freie Liste sind Mitglied in einem Berufsverband oder in keinem.
Das hat für unser Engagement keine Bedeutung:
der Vertrag soll für alle Niedergelassenen gelten.
Deshalb fragen wir über den MEDI-Verbund alle Niedergelassenen um
Ihre Mandatierung für Vertragsverhandlungen an.
Diese Mandatierung ist nicht verbindlich. Sie ist eine
Unterstützungserklärung für einen solchen Vertrag.
Niemand ist durch Mandatierung verpflichtet dem Vertrag beizutreten. Diese
soll nur eine Abschätzung ergeben, wieviele Niedergelassene interessiert
sind und die folgenden Vertragsverhandlungen unterstützen.
Erst nachdem Vertragsergebnisse veröffentlicht wurden und Sie für eine
Einschreibung angeschrieben werden, stehen sie vor einer Entscheidung.

Wir werden dazu ausführlich informieren, Ihre Fragen in
Informationsveranstaltungen beantworten. Erst dann prüfen Sie, ob das
Vertragsangebot für Sie attraktiv ist.
Auch wenn Sie es angenommen haben, entscheiden Sie immer individuell
wieviel Klienten in dieser Versorgungsform behandelt werden.
Der Vertrag wird Sie unabhängiger machen. Möglichkeiten erweitern.
Ihr Versorgungsangebot an die Klienten so erleichtern, wie Sie es für fachlich
richtig halten.
- nach der Entscheidung der AOK, welchem Vertragsbewerber sie den Vorzug
gibt, erfolgen bei der MEDI-Wahl zeitintensive Vertragsverhandlungen.
Die Freie Liste ist wesentlicher Teil dieser. Uneingeschränkt eingebunden.
- Wir werden zur nochmaligen Konzeptüberprüfung mit Vertretern aller
Verfahren sprechen, um ihre Besonderheiten zu berücksichtigen. Denn die
verhaltenstherapeutische Versorgung unterscheidet sich von der tiefenpsych-
analytischen, wie auch bei den KJP.
- Wenn möglich werden wir die Verbände einbinden. Hier gibt es derzeit jedoch
deutliche Interessenkonflikte:
1. die kommende KVBW-Wahl, in welcher Verbände sich schwer tun den
Wahlkonkurrenten und seine Konzepte zu fördern. 2. bundesweite Verbandsinteressen, die im Gegensatz zu den landesspezifischen
Interessen in BaWue stehen. Während die FL nur BaWue wichtig nimmt.
Z.B.: Honorare zu Lasten von BaWue, für die KollegInnen aus dem Osten und
Norden. Ein Vertreter: „wir haben in den anderen Ländern mehr Mitglieder, die uns
dafür dankbar sind. Das war abzuwägen“ Für die FL nicht. Wir wollen hier Honorar.
Es wäre eine sehr positive, freudige Überraschung, wenn Verbandsvertreter vor
Abschluß der KV-Wahl konstruktiv mitarbeiten wollen.
Was die Vertragsausschreibung für den Wahlkampf bedeuden kann:
Oh je. Sich das auszumalen macht – je nach Erwartung – mehr oder weniger Spaß.
Einige Verbände könnten viel versuchen, um ihr schwindendes Einflußmonopol zu
verteidigen. Zu Lasten der Inhalte. Zumindest war dies die Erfahrung letzter Jahre.
Ein Szenario sind Pseudodramen: „die psychotherapeutische Welt geht unter..,
die Richtlinienpsychotherapie wird gefährdet .., die KVBW ist gefährdet …,
gemeinsame Notbeistandsaktion der Verbände in Anschreiben etc ..
ja keine mandatierung ...
Bedenken, Bedenken, Bedenken …..
Tun sie ja nichts, ohne Einverständnis der Verbände .. etc, etc.“
Das Vertrauen in die inhaltliche Arbeitsbereitschaft der großen Verbände in einer
Wahlkampfzeit ist bei mir erweiterbar. Lassen wir uns positiv überraschen.
Erwünschtes Szenario: Wenn ein Verband inhaltlich mitarbeiten will, ist er
willkommen. Jeder Verband wird dazu von uns offiziell eingeladen.
Das Engagement der Freie Liste hat eine grundlegende Vertragsmöglichkeit
ergeben. Wenn man mit Abstand unaufgeregt die Situation betrachtet, ist sichtbar:

- es gibt ein Vertragsangebot.
- Niedergelassene können durch Mandatierung für Vertragsverhandlungen ihr
Interesse bekunden. Dies erleichtert Verhandlungsergebnisse.
- Wenn der verhandelte Vertrag gut ist, werden sie beitreten. Sonst nicht.
Jedes andere Argument ist Showlaufen von Interessengruppen.
2. KVBW-Wahl findet statt.
Bundesgesundheitsminister H. Rössler hat ein Machtwort gesprochen. Für die
Zukunft der KVen ist das monatelange interne Gerangel bedenklich. Der Einbezug
unserer Berufsgruppe in die Grundversorgung wird dringend notwendig.
O.g. Vertrag wird uns dabei helfen. In ca. vier Wochen erhalten Sie ein
Mandatierungsanschreiben. Bitte Mandatieren Sie. Unterstützen Sie den Vertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Rolf Wachendorf

hier mit Genehmigung des Autors

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